Hopfenhotel Hallertau

Ziegelstraße 4

85283 Wolnzach

 

Telefon: 08442 9681-0

Fax: 08442 9681-99 

info@hotel-hallertau.de


Hopfenland Hallertau:



Informationen für Reisegesellschaften


Umgeben von allen Sehenswürdigkeiten der Hallertau und den Metropolen München, Ingolstadt und Regensburg, finden Sie den idealen Ausgangspunkt für eine kulturelle Entdeckungstour.

 

Mit einem köstlichen Mittagstisch, Kaffee & Kuchen oder einer herzhaften bayrischen Brotzeit ist es unser Bestreben, Sie zu verwöhnen.

 

Für Reisegesellschaften können wir auch neben unseren aktuell gültigen Öffnungszeiten eine warme Küche/Buffet anbieten. Bitte mind. 24 Std. vor Ankunft reservieren unter 08442 9681-0.

 

Busparkplätze in unmittelbarer Nähe vorhanden, kostenfrei.

 

Auf Wunsch organisieren wir Ihnen eine geführte Tour durch die romantische Hallertau oder sind bei der Planung von Ausflügen in die nähere Umgebung behilflich.

 

Gerne organisieren wir für Ihre Reisegesellschaft eine Brauereibesichtigung bei der ortsansässigen Brauerei oder einen Besuch im Hopfenmuseum.


Ihre Vorteile als Reiseveranstalter:

  • Direkt an der Autobahnausfahrt Wolnzach, am AK Holledau (A9 / A93) gelegen
  • 85 komfortable und geräumige Zimmer
  • Die Zimmer sind behindertengerecht und allergikerfreundlich eingerichtet
  • Das gesamte Hotel ist barrierefrei
  • Spezielle Speisekarte für Reisegesellschaften um längere Wartezeiten zu vermeiden
  • 1x Freiplatz ab dreißig zahlenden Gästen
  • Kostenfreier Busparkplatz
  • Günstige Kontingentraten (Preise auf Anfrage)

Wichtige Corona Informationen!

Status ROT ab/seit 08.11.2021

 

ÜBERNACHTUNGEN gelten die 3 G Plus Regeln:

• Getestet:         ein bescheinigter negativer PCR Test

• Geimpft:         Impfnachweis (vollständig geimpft; ab dem 15. Tag nach der Zweitimpfung) mit einem in der EU zugelassenem Impfstoff 

• Genesen:        ein Nachweis eines positiven Antikörpertests (positiver PCR-Test) der genesenen Person; der Test muss mindestens 28 Tage alt darf aber nicht älter als 6 Monate alt sein 

 

Tagungen/Veranstaltungen gelten die 2 G Regeln:

• Geimpft:         Impfnachweis (vollständig geimpft; ab dem 15. Tag nach der Zweitimpfung) mit einem in der EU zugelassenem Impfstoff 

 

 

• Genesen:        ein Nachweis eines positiven Antikörpertests (positiver PCR-Test) der genesenen Person; der Test muss mindestens 28 Tage alt darf aber nicht älter als 6 Monate alt sein